| Gerade zu Beginn des warmen
Jahreszeit erreichen die Feuerwehr viele
Anrufe mit der Bitte, ein Wespennest zu entfernen. Leider können wir dieser Bitte im
Normalfall nicht nachkommen, denn die Hauptaufgabe der Feuerwehr ist zu retten und nicht
zu töten. Nur im äußersten Notfall, wenn Menschenleben oder die öffentliche Sicherheit
bedroht sind, greift die Feuerwehr ein.
Sollte Sie ein Wespennest stören, so finden Sie in den "Gelben Seiten" unter
der Rubrik Kammerjäger bzw. Schädlingsbekämpfung die Anschrift einer Privatfirma, die
Ihnen weiterhilft. Bitte seien Sie vorsichtig, falls Sie ein Wespennest selbst entfernen
wollen. Achten Sie auf entsprechende Schutzkleidung. Ein geeigneter Zeitpunkt ist in den
späten Abendstunden oder frühmorgens, aber nur wenn die Temperatur entsprechend
abgesunken ist und die Wespen in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Versuchen
Sie es nicht mit Feuer, damit es nicht zu einem Brand kommt.
In selteneren Fällen können auch einmal Hornissen einen ausgedienten Nistkasten
besetzt haben. Hornissen sind eigentlich relativ friedlich, greifen aber sofort an, wenn
sie ihr Nest bedroht fühlen. Auch wenn Sie keine Hornisse außerhalb des Nestes sehen,
ist Vorsicht geboten, 3 4 Hornissen halten sich immer als Wächter im
Eingangsbereich auf. Bei Hornissen dürfen Sie überhaupt nicht Hand anlegen, da diese
Tierart unter Naturschutz steht und Sie sich ansonsten strafbar machen würden.
Zur Beseitigung rufen Sie bitte das Landratsamt an, von dort wird dann eine Umsiedlung
der Hornissen veranlaßt.
|